Häufig gestellte Fragen

Artikel: Häufig gestellte Fragen

Hier haben wir die häufigsten Fragen und Antworten zur PSA zusammengestellt.

Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gern an uns.

Wir werden diese Liste ständig aktuell halten.

Welche Regelungen gibt es für orthopädische Schuheinlagen?

PSA, zu der auch Sicherheitsschuhe gehört, unterliegt einer EG-Baumusterprüfung. Daher können orthopädische Einlagen nicht einfach in Sicherheitsschuhen verwendet werden. Stattdessen ist es möglich, Schuhe entweder individuell herzustellen oder baumustergeprüfte, handelsübliche Sicherheitsschuhe anzupassen.


Die Kosten dafür übernimmt der Arbeitgeber. Weitere Informationen gibt's hier.

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Warum sind kurze Hosen beim Arbeiten im Gleisbereich nicht erlaubt?

Kurze Hosen erfüllen nur die Anforderungen der Klasse 1, wohingegen Warnkleidung nach Klasse 2 vorgeschrieben ist. Ausschlaggeben ist jedoch, dass lange Hosen darüber hinaus eine weitere Schutzfunktion erfüllen,  beispielsweise vor UV-Strahlung, Dornen, etc. 

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Wie kann ich neue PSA beschaffen?

Neue PSA kann über den PSA-Katalog ausgesucht und über Rahmenverträge oder den Clickshop durch den Arbeitgeber bestellt oder geleast werden. Siehe hier.

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Was ist beim Aufbewahren von Warnkleidung zu beachten?

Es sollte ein trockener und gut belüfteter Ort ohne direkte Sonneneinstrahlung gewählt werden, da die Sonne die fluoreszierenden Farben ausbleichen kann.

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Muss beim Betreten des Gleisbereichs immer Warnkleidung getragen werden?

Gemäß Richtlinie 132.0126A02 muss PSA "stets getragen werden, wenn Mitarbeiter sich im Gleisbereich aufhalten".

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Sind Mützen oder Kapuzen erlaubt?

Kapuzen dürfen im Gleisbereich gemäß der Richtlinie 132.0126A02 nicht getragen werden, da sie die Sicht einschränken können. Im PSA-Katalog enthaltene Jacken mit Kapuzen sind für Anwendungsbereiche außerhalb des Gleisbereichs vorgesehen; im Gleis dürfen aber auch diese Kapuzen nicht aufgesetzt werden.

Mützen dürfen getragen werden, sofern sie den Sichtbereich nicht einschränken und die Ohren nicht bedecken, da sie sonst den Schall dämpfen. Da vor Zugfahrten häufig akustisch gewarnt wird, ist dies nicht zulässig.

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Woher weiß ich, welche PSA ich tragen muss?

Ihr Arbeitgeber hat für Ihre Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung erstellt. Diese legt fest, ob und welche PSA Sie für Ihre Tätigkeit benutzen müssen. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen die Inhalte der Gefährdungsbeurteilung zugänglich machen.

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Ich habe gesehen, dass es bei einer anderen Firma eine neue PSA gibt. Kann ich sie einfach verwenden?

Solange die PSA nicht im PSA-Katalog enthalten ist, dürfen Sie sie nicht verwenden. Mehr Informationen erhalten Sie hier

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Darf ich privat gekauft PSA bei der Arbeit tragen?

Ihre PSA wird Ihnen von Ihrem Arbeitgeber gestellt.

Solange die PSA nicht im PSA-Katalog enthalten ist, dürfen Sie sie nicht verwenden. Mehr Informationen erhalten Sie hier

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