Häufig gestellte Fragen

Artikel: Häufig gestellte Fragen

Hier haben wir die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema zusammengestellt.

Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an uns. 

Was sollte ein Zweiradfahrer bei der Vorbereitung für den Winter beachten?

Was sollte ein Zweiradfahrer nun beachten?

Jedes Zweirad muss grundsätzlich verkehrssicher sein, das heißt, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Darüber hinaus sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Der Jahreszeit angepasste, helle und auffällige Kleidung (Funktionskleidung,Handschuhe, Reflektoren) tragen
  • Immer einen Fahrradhelm benutzen
  • Vorsichtig und vorausschauend fahren, angepasste Geschwindigkeit einhalten, keine Eile oder Hektik
  • In Kurven vorsichtig fahren, insbesondere bei einer vorhandenen festen Schneedecke
  • Rechtzeitig (maßvoll) bremsen und vorsichtige Lenkbewegungen ausführen.
  • Auf Glatteis Brems- und Lenkbewegungen vermeiden und ausrollen. Für Fahrradfahrer gilt besondere Aufmerksamkeit bei der Benutzung von einem E-Bike, da hier das Gewicht und auch die gefahrenen Geschwindigkeiten in der Regel höher sind als bei einem „normalen“ Fahrrad
  • Luftdruck in den Reifen leicht absenken, um die Lauffläche der Reifen und damit den Halt auf den Fahrwegen zu erhöhen
  • Auf dem Markt werden von mehreren Herstellern spezielle Winterreifen für Fahrräder mit und ohne Spikes (nicht verboten) angeboten (Luftdruck nach Herstellerangaben)

Grundsätzlich sind die Städte und Gemeinden nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes verpflichtet, innerörtliche und verkehrswichtige Radwege vom Schnee zu räumen und zu streuen. Oft werden diese Wege aber zuletzt geräumt und gestreut. Im Zweifel gilt es, vom Fahrrad abzusteigen und zu schieben.

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Wie kann ich mein Kraftfahrzeug au den Winter vorbereiten?

TIPPS: SICHER DURCH DEN WINTER MIT DEM KRAFTFAHRZEUG

  • Örtliche Wetterinfos beachten, rechtzeitig den Fahrantritt vorbereiten (keine Hektik)
  • Um für eine gute Sicht zu sorgen, müssen alle Scheiben und Spiegel von Eis und Schnee befreit werden. Damit andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden, sind auch die Motorhaube, die Heckklappe und das Wagendach von Schnee zu befreien
  • Die Anschaffung einer Standheizung kann sinnvoll sein
  • Ein Beschlagen der Fensterinnenseiten ist dadurch zu vermeiden bzw. zu beseitigen, dass man mit weitgehend trockener Kleidung in das Fahrzeug einsteigt und die Klimaanlage nach dem Start einschaltet. Auch die Heizung der Heckscheibe sollte eingeschaltet werden
  • Einen ausreichenden Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten (keine Hektik)
  • Vorausschauend und mit einer für die Straßenverhältnisse angepassten Geschwindigkeit fahren
  • Wegen der Rutschgefahr bei Glätte kein abruptes Gas geben bzw. bremsen. Der Bremsweg verlängert sich bei Glätte erheblich. Abrupte Lenkbewegungen vermeiden
  • Erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber Fußgängern, da diese häufig in dunkler Kleidung unterwegs sind und dadurch nicht gut zu erkennen sind bzw. nicht gesehen werden
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Wer ist für die Entscheidung verantwortlich, ob die Winterdienstarbeiten mit dem "kleinen" Sicherungsplan 132.0118V04 durchgeführt werden können?

Verantwortlich für die Entscheidung, ob Arbeiten mit dem "kleinen" Sicherungsplan 132.0118V04 durchgeführt werden können, ist der arbeitsausführende Unternehmer

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Arbeiten im Gleisbereich allgemein:

Welche Regelwerke sind für das Arbeiten im Gleisbereich anzuwenden?

Für die Abwendung von Gefahren bei Arbeiten im Gleisbereich sind folgende Regelwerke anzuwenden:

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Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit Arbeiten mit dem "kleinen" Sicherungsplan 132.0118V04 durchgeführt werden können?

DGUV Vorschrift 78 Sicherungsmaßnahmen in besonderen Fällen 

§6(1):

- es muss sich um kurzfristige (im Sinne von kurzzeitig) Arbeiten geringen Umfangs in einer Gruppe bis zu drei Personen handeln und

- alle sich im Gleisbereich aufhaltenden Personen müssen

  • körperlich und geistig geeignet sein,
  • über Orts- und Streckenkenntnisse verfügen,
  • die Gefahren aus dem Bahnbetrieb kennen,
  • herannahende Schienenfahrzeuge rechtzeitig wahrnehmen oder vor ihnen gewarnt werden können und
  • den Gleisbereich ohne Hast räumen oder vorhandene Nischen oder Sicherheitsräume gefahrlos aufsuchen können.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise in der DGUV Vorschrift 78 §6(1)


RRil 132.0118 Abschn. 10

Sichernder:

- mind. Qualifikation zum "Selbstsicherer" gem. Ril 046.2134

- Tauglichkeit durch eine verkehrsmedizinische Untersuchung nachgewiesen

In der Gruppe Arbeitender:

- Tauglichkeit durch eine Eignungsuntersuchung gem. Ril 107.0004 nachgewiesen

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Wer darf in einer Gruppe bis zu drei Personen mitarbeiten?

Verantwortlicher im kleinen Sicherungsplanes 132.0118V04 ist der arbeitsausführende Unternehmer.
Er ist

  • für die Richtigkeit der Angaben in den Abschnitten 1 und 3 zuständig,
  • für die Auswahl der eingesetzten Arbeitskräfte und des Sichernden zuständig und
  • für die ordnungsgemäße Arbeitsausführung und Sicherung im Rahmen seiner Überwachungspflicht verantwortlich.

Sollten Arbeitskräfte zu verschiedenen arbeitsausführenden Unternehmern gehören, so müssen sich die verschiedenen Unternehmer einigen, wer im Sinne des Sicherungsplanes als der arbeitsausführende Unternehmer auftritt und die oben genannten Aufgaben wahrnimmt und verantwortet. Demzufolge obliegt es dem arbeitsausführenden Unternehmer, auch für die eingesetzten Beschäftigten der anderen Unternehmer im Abschnitt 1, die Erfüllung der dort genannten Voraussetzungen zu bestätigen.

Bei Zweifeln muss sich dann der „gesamtverantwortliche“ Unternehmer rückversichern, dass die Beschäftigten der anderen Unternehmer alle Voraussetzungen erfüllen, dies gilt auch für den Sichernden, wenn dieser zum Beispiel von einem Sicherungsunternehmen oder von der DB Netz gestellt wird.

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