Artikel: Wo Schutzabstände Leben retten
Schutzabstände sind bei verschiedenen Tätigkeiten der DB Netz AG unabdingbar.
Schutzabstände sind in verschiedenen Bereichen der DB Netz AG vorzufinden: Ob im Gleisbereich oder in der Nähe der Oberleitung, bei feuergefährlichen Arbeiten oder Vegetationstätigkeiten. Eins haben sie jedoch alle gemeinsam: Wer den Schutzabstand unterschreitet, gefährdet sich oder andere. Im Folgenden wird beschrieben, welche Rolle die Schutzabstände spielen und was hier maßgeblich zu beachten gilt, damit jeder arbeiten kann, ohne sich zu gefährden.
Im folgenden wird auf die Tätigkeiten im Gleisbereich sowie im Bereich oder an Oberleitungen eingegangen.
Sicherheit im Gleisbereich
Der Gefahrenbereich umfasst den von Schienenfahrzeugen eingenommenen Raum rechts und links neben den Gleisen. Wenn sich bei der Arbeit an der Infrastruktur Personen im Gefahrenbereich befinden oder unbeabsichtigt in diesen hineingeraten könnten, gelten zur Gewährleistung der Sicherheit besondere Regeln der Unfallversicherungsträger. Die von der Geschwindigkeit abhängigen Gefahrenbereiche inkl. Druck- und Sogwirkung, finden sich in der DGUV Vorschrift 78 „Arbeiten im Bereich von Gleisen“) in der Anlage §2 Nr.2 wieder. Der Gefahrenbereich berücksichtig nicht die besonderen Herausforderungen aus dem Arbeitsprozess wie z.B. beim Einsatz von langen Stangen, Leiter und sonstigen Arbeitsmitteln. Wenn sich Personen beim Arbeiten an der Infrastruktur im Gefahrenbereich befinden oder unbeabsichtigt in diesen hineingeraten könnten, müssen diese Arbeiten bei der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle (BzS) angezeigt werden.
Tätigkeiten in der Nähe oder an der Oberleitung
Personen, die an oder in der Nähe der Oberleitung tätig werden, sind zuvor unterwiesen worden. Deshalb gilt für diese Beschäftigten der Schutzabstand von 1,50 m zu unter Spannung stehenden Teilen der Oberleitung.
Es muss stets angenommen werden, dass alle Teile der Oberleitungen und Bahnenergieleitungen unter Hochspannung stehen, solange nicht einwandfrei festgestellt ist, dass sie ausgeschaltet und sichtbar bahngeerdet sind. Nicht nur die unmittelbare Berührung unter Spannung stehender Teile, sondern auch die mittelbare über Gegenstände (z. B. Stangen, Wasserstrahl, Werkzeuge) oder aber die Annäherung kann tödlich wirken.
Bei allen Arbeiten ist zu den der Berührung zugänglichen unter Spannung stehenden Teilen der Oberleitungen und der 110-kV-Bahnstromleitungen nach allen Richtungen der Schutzabstand einzuhalten. Der Schutzabstand beträgt:
- 1,50 m zu unter Spannung stehenden Teilen der Oberleitungsanlage
- 2,00 m zu 110-kV-Bahnstromleitungen, wenn diese auf den Tragekonstruktionen der Oberleitungsanlage mitgeführt werden.
Wurde eine Oberleitung beschädigt und abgerissen, liegen insbesondere Teile dieser am Boden, so ist ein Abstand von mind. 10 m von diesem Auflagepunkt einzuhalten. Um beschädigte Masterdungen ist ebenfalls ein Abstand von mind. 10 m einzuhalten. Handelt es sich um eine gerissene Bahnstromleitung (110-kV), so beträgt der Abstand mind. 20 m.
Wird mit Fahrzeugen unter der Oberleitung gearbeitet, sind die Regelungen der RRil132.0123A09 einzuhalten.
Feuergefährliche Arbeiten
Im Rahmen von Gleisbauarbeiten kommen verschiedene feuergefährliche Arbeitsverfahren zum Einsatz, bei denen die Beschäftigten durch das Arbeitsverfahren gefährdet werden: Beim Einsatz von Trennschleifern fliegen Funken mehrere Meter weit, beim Schweißen kommen auch noch heiße Metall- und Schlacketeilchen dazu. Und beim Thermit-Schweißen am Schienenstoß strömt flüssiges Metall mit einer Temperatur von mehr als 1.000 Grad Celsius.
Wer hier als beispielsweise als Bediener im direkten Gefahrenbereich arbeiten muss, benötigt eine geeignete persönliche Schutzausrüstung. Für alle anderen gilt: Abstand halten, und zwar ausreichend.
Hinweise zum ausreichenden Sicherheitsabstand können der „DGUV Information 205-002 - Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten“ entnommen werden. Zu beachten sind auch die Hinweise und Festlegungen in den Bedienungsanleitungen und den Betriebsanweisungen.
Darüber hinaus sind natürlich die Anweisungen zur Sicherstellung des Brandschutzes zu beachten, diese finden sich für Arbeiten im Gleisbereich in speziellen, auf die Arbeitsverfahren zugeschnittenen Betriebsanweisungen oder werden in einem Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten festgelegt. Informationen hierzu finden sich im Regelwerksportal im Prozess „UN01-03-08-06 Feuergefährliche Arbeiten durchführen“ (neu: M.01.02.02.02).